Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
In der grafischen Industrie gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Sie sind bei der Offertstellung dem Kunden zur Kenntnis zu bringen.

Offerten
Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Offerten und Auftragsbestätigungen werden schriftlich abgegeben. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Die Rickli+Wyss AG behält sich ausdrücklich vor, dass sie trotz erstellter Offerte ohne Kostenfolge von dieser zurücktreten kann, sofern ihr vor Offertstellung der Inhalt nicht bekannt war.

Inhalt Druckvertrag
Die Rickli+Wyss AG verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung oder Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht der Rickli+Wyss AG für diese Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht für die Rickli+Wyss AG jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.

Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MWST. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen.

Aufträge für Dritte
Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei der Rickli+Wyss AG und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Rickli+Wyss AG. Die Rickli+Wyss AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist die Rickli+Wyss AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden von der Rickli+Wyss AG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.

Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Rickli+Wyss AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei der Rickli+Wyss AG und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Rickli+Wyss AG verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Rickli+Wyss AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Rickli+Wyss AG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Rickli+Wyss AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die Rickli+Wyss AG höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Rickli+Wyss AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

Skizzen und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Rickli+Wyss AG.

Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers
Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.

Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Rickli+Wyss AG zur Verfügung gestellten Bild-und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von der Rickli+Wyss AG erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Rickli+Wyss AG.

Mehraufwand
Vom Besteller oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.

Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit der Rickli+Wyss AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der Rickli+Wyss AG.

Mehr- oder Minderlieferung
Mehr-, oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material ist der Rickli+Wyss AG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers.

Lieferungen, Verpackung
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz (Talbahnstation) sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen (Ausnahmen bilden Kleinst- und Kleinaufträge). Davon abweichende Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten,
Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.

Mängelrüge
Die von der Rickli+Wyss AG gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.

Haftungsbeschränkungen
Der Rickli+Wyss AG übergebene Manuskripte, Daten, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.

Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Rickli+Wyss AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Rickli+Wyss AG nicht übernommen. Die Haftung der Rickli+Wyss AG beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Verwendete Sprachen
Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die der Rickli+Wyss AG vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt die Rickli+Wyss AG keine Haftung.

Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die Rickli+Wyss AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung der Rickli+Wyss AG beschränkt sich auf grobes Verschulden.

Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, usw.) besteht für die Rickli+Wyss AG nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung der Rickli+Wyss AG für den Verlust oder Beschädigung von Daten bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Bern. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte von Bern zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Anerkennung
Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.

Rickli+Wyss AG Bern, Oktober 2022

Grundsatzerklärung «FSC-Kernarbeitsnormen»

Die Rickli+Wyss AG bekennt sich zu den FSC-Kernarbeitsnormen und erklärt hiermit:

wir setzen keine Kinderarbeit ein

• es werden keine Personen unter 15 Jahren beschäftigt
• es werden keine Personen unter 18 Jahren mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften
• der Zertifikatsinhaber verbietet die schlimmsten Formen der Kinderarbeit wir schliessen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus
• körperliche- und sexuelle Gewalt
• Schuldknechtschaft
• Vorenthaltung von Löhnen, einschliesslich der Zahlung von Arbeitsgebühren und / oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
• Einschränkung der Mobilität / Beweglichkeit der beschäftigten Personen
• Einbehaltung von Reisepass und / oder Ausweispapieren
• Androhung von Denunziation bei den Behörden
• Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe

wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind

wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen
• beschäftigte Personen können Arbeitnehmer/Innen-Organisationen ihrer eigenen Wahl gründen oder solchen beitreten
• der Zertifikatsinhaber respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmer/Innen-Organisationen, ihre Satzungen und Regeln aufzustellen
• wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen; beschäftigte Personen erfahren bei der Ausübung dieser Rechte keine Diskriminierung oder Bestrafung
• mit rechtmässig gegründeten Arbeitnehmer/Innen-Organisationen und / oder ordnungsgemäss gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt; wir bemühen uns ggf. nach besten Kräften, einen Tarifvertrag abzuschliessen
• Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt

Rickli+Wyss AG Bern, Oktober 2022